Ab sofort können Beglaubigungen für Kundler Gemeindebürger wieder direkt im Marktgemeindeamt durchgeführt werden. Dieser Bürgerservice bietet die günstige Art der Beglaubigung von Grundbuchangelegenheiten und ersetzt den Gang zum Gericht oder Notar.
Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc . zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Kundl mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
€ 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,- € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,- € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,- € 31,- bei einem Wert über € 35.000,- Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!