Die Frühlingstemperaturen lassen Bäume, Hecken und Sträucher wieder ordentlich sprießen. Ragen diese auf Verkehrswege und Gehsteige stellen sie eine gefährliche Sicht- und Verkehrsbehinderung dar und müssen gekürzt werden.
Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher so zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen Straßen bzw. Gehsteige ungehindert und gefahrlos nutzen können. Nur damit sind Sie als Grundeigentümer:in vor Schadenersatzansprüchen eines möglichen Geschädigten geschützt! Beachten Sie deshalb das Lichtraumprofil, wonach Anpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen sollten und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie die Begrünung im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen so weit zurück, dass die Beleuchtung nicht eingeschränkt wird und Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können. Bedenken Sie: Auch was jetzt nur minimal über die Grundstücksgrenze hinausragt, kann später unter der Schneelast zum groben Hindernis werden und die Arbeit des Winterdiensts behindern!
Daher der Appell an alle Grundeigentümer:innen, bitte kürzen Sie Bäume, Hecken und Sträucher frühzeitig! Anderenfalls können die Arbeiten von der Gemeinde in Auftrag gegeben und Ihnen als Grundbesitzer:in anschließend in Rechnung gestellt werden!