Feuerentzünden im Wald verboten

30.12.2025 19:42

Waldbrand durch Glimmstengel

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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ist im gesamten Bezirk Kufstein das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in allen Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen verboten.

Das Verbot gilt auch für Zweckfeuer (z. B. Verbrennen von Astmaterial oder Rinde).

Zuwiderhandlungen werden streng bestraft. Die Verordnung ist mit 29. Dezember 2025 in Kraft getreten.

13-25 VO Verbot des Feuerentzündens